Stimmrechtsmitteilungen

Mit dem Widerruf der Börsenzulassung ist die USU Ventures AG (vormals: USU Software AG) von den kapitalmarktrechtlichen Informations- und Publizitätspflichten befreit.
Die folgenden Stimmrechts-Mitteilungen beziehen sich daher ausschließlich auf den Zeitraum bis zum 2. Juli 2024.